Žaba ist slowakisch und heisst Frosch

Widerrufsrecht Schweiz

Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht sieht das Schweizer Gesetz – weder für den Einkauf im Geschäft noch für den Onlinehandel – vor. Es gilt der Grundsatz „pacta sunt servanda“ (lat,; dt. Verträge sind einzuhalten). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz macht das Obligationenrecht bei Haustürgeschäften und sog. Telefon-Verträgen (OR 40a ff.)

 

Was heisst das für Sie als Kunde von Swiss-Zaba?

Mit dem Abschluss des Bestellvorganges ist ein Vertrag entstanden, der für beide Seiten bindend ist.

Gerade wenn es um Sonderanfertigungen/Unikate geht, die evtl. noch personalisiert sind, kann der Vertrag nach Start der Produktion nicht storniert werden.

Stornierungen sind NUR in AUSNAHMEFÄLLEN auf KULANZ von Swiss-Zaba möglich.

Für Kulanzanfragen senden Sie bitte eine E-Mail an: info@swiss-zaba.ch